Kommaregeln
Kommaregeln, Auszug aus „Regeln und Wörterverzeichnis“ 2006
§ 71 Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab.
§ 72 Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (=und), wie (=und), entweder … oder, nicht … noch, sowohl … als (auch), sowohl … wie (auch) oder durch weder … noch verbunden, so setzt man kein Komma.
§ 73 Bei der Reihung von selbstständigen Sätzen, die durch und, oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht – noch oder durch wder – noch verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.
§ 74 Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.
§ 75 Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
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die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet
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die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab
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die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab (siehe § 77(5))
[...]
§ 76 Bei formelhaften Nebensätzen kann man das Komma weglassen.
§ 77 Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.
[…]
§ 78 Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.
[...]
§ 79 Anreden, Ausrufe oder Ausdrücke einer Stellungnahme, die besonders hervorgehoben werden sollen, grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.
Quelle: http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/download/regeln2006.pdf