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Kommaregeln

Kommaregeln, Auszug aus „Regeln und Wörterverzeichnis“ 2006

 

§ 71 Gleichrangige (nebengeordnete) Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter grenzt man mit Komma voneinander ab.

 

§ 72 Sind die gleichrangigen Teilsätze, Wortgruppen oder Wörter durch und, oder, beziehungsweise/bzw., sowie (=und), wie (=und), entweder … oder, nicht … noch, sowohl … als (auch), sowohl … wie (auch) oder durch weder … noch verbunden, so setzt man kein Komma.

 

§ 73 Bei der Reihung von selbstständigen Sätzen, die durch und, oder, beziehungsweise/bzw., entweder – oder, nicht – noch oder durch wder – noch verbunden sind, kann man ein Komma setzen, um die Gliederung des Ganzsatzes deutlich zu machen.

 

§ 74 Nebensätze grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.

 

§ 75 Infinitivgruppen grenzt man mit Komma ab, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  1. die Infinitivgruppe ist mit um, ohne, statt, anstatt, außer, als eingeleitet

  2. die Infinitivgruppe hängt von einem Substantiv ab

  3. die Infinitivgruppe hängt von einem Korrelat oder einem Verweiswort ab (siehe § 77(5))

[...]

 

§ 76 Bei formelhaften Nebensätzen kann man das Komma weglassen.

 

§ 77 Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.

[…]

 

§ 78 Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.

[...]

 

§ 79 Anreden, Ausrufe oder Ausdrücke einer Stellungnahme, die besonders hervorgehoben werden sollen, grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.

 

 

Quelle: http://rechtschreibrat.ids-mannheim.de/download/regeln2006.pdf

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